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Corona-News: Alle Beschränkungen gefallen
(Stand: 05.04.2022, 11:00 Uhr)
Liebe Sportfreunde!
Die aktuelle Entwicklung um das Corona-Virus stellt uns alle vor neue Herausforderungen. An dieser Stelle informieren wir über Maßnahmen und Vorkommnisse aus dem Verein.
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen und hoffen, dass wir damit bei der Eindämmung des Virus helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Der TSV-Vorstand
UPDATE (05.04.2022):
Seit Sonntag, dem 03.04.2022, gibt es keine Restriktionen mehr im Sport. Es gilt keine Maskenpflicht mehr (auch nicht drinnen), die Vereinsgastro ist ohne Beschränkungen geöffnet und für Zuschauer gelten keinerlei Einschränkungen mehr.
Außerdem braucht es nun kein Hygienekonzept mehr, weshalb es keine Aktualisierung dieses an dieser Stelle gibt. Das letzte Hygienekonzept vom 4.3.2022 ist nicht mehr gültig.
Trotzdem an alle Athleten die Bitte: Wenn ihr Erkältungssymptome habt, bitte denkt kollegial und bleibt der Gruppe fern.
UPDATE (04.03.2022):
Ab heute kann unsere Vereinsgaststätte wieder öffnen. Dabei gilt die 2G-Plus-Regelung und eine FFP2-Maskenpflicht (außer beim Sitzen). Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre.
Beim Sport fallen sämtliche Beschränkungen weg. Einzig indoor muss, wenn man nicht sitzt oder Sport treibt, eine Maske getragen werden.
Hier das aktualisierte Hygienekonzept:
04.03.2022: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (24.02.2022):
Im Rahmen des mehrstufigen Lockerungplans gelten ab heute erste Lockerungen. Nachzulesen sind sie im aktuellen Hygienekonzept und in der MPK-Übersicht.
24.02.2022: Allgemeines Hygienekonzept
Übersicht Lockerungsplan (MPK)
UPDATE (03.02.2022):
Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt seit dem 02.02.2022.
Für den Sport ergeben sich die folgenden Änderungen:
- Sport innen: wie gehabt (2Gplus-Regelung, bei 10 qm/Person = 2G)
- Sport aussen: grundsätzlich wie innen
- bei Individualsport (wie Golf, Tennis, u.Ä.): 3G, wenn Abstand von mind. 1,5 definitiv eingehalten werden kann.
Neue Regelungen:
- FPP2-Maskenpflicht auf und in den Sportstätten. Erst bei der tatsächlichen Ausübung des Sports entfällt die Maskenpflicht!
- Verlängerung der Winterruhe bis einschließlich 23.02.2022
- Vereinsgastronomie bleibt geschlossen
Hier noch das aktualisierte Hygiene-Konzept:
02.02.2022: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (29.01.2022):
Mit dem Urteil des OVG Lüneburg ist die 2G-Regelung für Außen-Sport gekippt worden. Das Urteil bezieht sich zwar eigentlich auf Individualsport (hier: Golfen), da die aktuelle Verordnung aber nicht (mehr) zwischen Individualsport und Mannschaftssport unterscheidet, ist generell Sport unter freiem Himmel derzeit OHNE Einschränkungen erlaubt. Für Innen-Sport bleiben die Regelungen bestehen, dies gilt auch für Umkleiden und Duschen.
UPDATE (17.01.2022):
Das Land Niedersachsen hat am vergangenen Freitag die neue Verordnung veröffentlicht. Die Weihnachtsruhe wird zur Winterruhe und wird bis einschließlich 2.2.2022 verlängert. Es gilt bis dahin landesweit die Warnstufe 3.
Generell gilt jetzt 2G-plus (innen und außen) - wenn Personen geboostert sind, entfällt die Testpflicht. Bei Kapazitätsbeschränkung für Sporttreibende (incl. Trainer/Betreuer) auf 10qm/Person reicht 2G (also ohne Test). Beim Thema Zuschauer gelten die gleichen Zugangsbeschränkungen wie im Sport und ab 15 Zuschauer eine zusätzliche Dokumentationspflicht für die Zuschauer.
Hier das aktuelle Hygienekonzept zum Download:
15.01.2022: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (10.01.2022):
Als Nachtrag noch das aktuelle Hygienekonzept, Stand Mitte Dezember.
12.12.2021: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (25.11.2021):
Die Pandemie hat eine neue Phase erreicht: Die vierte Welle mit noch nie zuvor dagewesenen Inzidenzen. Das Land Niedersachsen hat nun mit Gültigkeit ab dem 24.11.2021 einen neuen Warnstufenplan, der die Indikatoren Inzidenz, Hospitalisierungsrate und Intensivbettenauslastung einbezieht, erstellt. Landesweit gilt seit dem 24.11.2021 die Warnstufe 1. Aufgrund der dynamischen Lage kann sich diese Einstufung jederzeit verschärfen. Eine Tagesaktuelle Übersicht über den Warnstufenstatus jedes Landkreises ist hier zu finden: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/.
Im einzelnen bedeutet das nun aktuell das folgende:
- Sport drinnen: Hier gilt die 2G-Regelung. Kinder und Jugendliche <18 Jahre sind hiervor ausgenommen. Es gilt eine Maskenpflicht außer beim Sport oder wenn man sitzt. Alle über 14-Jährigen sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.
- Sport draußen: Hier gilt die 3G-Regelung mit PoC (Schnelltest). Dies gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, diese brauchen keinen Test. Die Nutzung der Duschen und Umkleiden ist nur unter Einhaltung der 2G-Regelung erlaubt.
- Vereinsheim: Drinnen und Draußen gilt eine Maskenpflicht, auch beim Sitzen. Einzig beim Essen oder Trinken kann die Maske abgesetzt werden. Die Auslastung ist auf 50 Prozenz beschränkt. Drinnen gilt darüberhinaus die 2G-Regelung und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre benötigen einen PoC (Schnelltest). Draußen gilt die 3G-Regelung mit PCR-Test. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre genügt ein PoC (Schnelltest).
- Geschäftsstelle: Die Geschäfsstelle ist zum Schutz unserer Mitarbeiter nur mit 2G betretbar.
An dieser Stelle können Informationen zum aktuellen Warnstufensystem des Landes und das aktuelle Hygienekonzept des TSV Meine heruntergeladen werden. 24.11.2021: Allgemeines Hygienekonzept
24.11.2021: Warnstufen des Landes Niedersachsen
UPDATE (10.11.2021):
Ab dem 11.11.21 gilt eine überarbeitete Fassung der Niedersächsischen Coronaverordnung. Für den TSV Meine gilt derzeit (Inzidenz über 50) nur die folgende Änderung: Die 3G-Regelung für Sport in geschlossenen Räumen wird auf die Nutzung der Duschen und Umkleiden - auch für Sportler, die den Sport draußen ausüben - ausgeweitet.
Die aktuelle Version des Hygienekonzepts des TSV findet ihr hier:
11.11.2021: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (06.10.2021):
Am gestrigen Dienstag ist die Inzidenz im Landkreis Gifhorn am fünften Tag in Folge unter 50 gesunken. Damit werden ab morgen (7.10.) wieder Lockerungen wirksam.
Für den Sport heißt das:
- keine Einschränkungen im Innen und Außenbereich
- im Innenbereichen nicht mehr die 3G-Regelung
- Erst ab 1000 Zuschauern gilt die 3G-Regelung.
Es sind weiterhin die Kontaktdaten zu dokumentieren (auch digital).
Und hier noch das aktualisierte Hygienekonzept des TSV:
07.10.2021: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (28.08.2021):
Samstag, 21.08.2021 |
Sonntag, 22.08.2021 |
Montag, 23.08.2021 |
Dienstag, 24.08.2021 |
Mittwoch, 25.08.2021 |
Donnerstag, 26.08.2021 |
Freitag, 27.08.2021 |
---|---|---|---|---|---|---|
29,5 | 32,9 | 32,9 | 36,3 | 41,9 | 50,8 | 56,6 |
(Quelle: https://www.rki.de/inzidenzen, Stand: 28.08.2021)
Der Landkreis Gifhorn hat die 50er-Inzidenzgrenze wieder überschritten. Damit ergeben sich folgende Einschränkungen für den Indoor-Sport:
- Teilnahme nur noch mit 3G-Regel
Für den Outdoor-Sport gibt es keine Einschränkungen. Für unsere Vereinsgastro gilt
- Auslastung mit maximal 50 Prozent
- ausschließlich elektronische Kontaktdatenerhebung
- Teilnahme nur noch mit 3G-Regel
- Medizinische Maskenpflicht
UPDATE (20.07.2021):
Mittwoch, 14.07.2021 |
Donnerstag, 15.07.2021 |
Freitag, 16.07.2021 |
Samstag, 17.07.2021 |
Sonntag, 18.07.2021 |
Montag, 19.07.2021 |
Dienstag, 20.07.2021 |
---|---|---|---|---|---|---|
7,4 | 8,5 | 11,3 | 15,9 | 17,0 | 17,6 | 17,0 |
(Quelle: https://www.rki.de/inzidenzen, Stand: 20.07.2021)
Nachdem die Inzidenzen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Grenze von 10 überschritten haben gilt ab dem 20.07.2021 die Stufe 1 des Stufenplans der Niedersächsischen Coronaverordnung.
Im Bereich Sport ändert sich zum Glück nichts.
- Alle Sportarten sind ohne vorherige Testung mit Kontakt möglich.
- Nach dem Sport gelten jetzt die strengeren Regelungen der Stufe 1
- Maximal 10 Personen.
- Durchgeimpfte und Genesenen werden in der Zählung nicht berücksichtigt.
Für unser Vereinsheim gilt ab heute folgendes:
- Die Personenzahl ist auf 50% beschränkt
- Es ist ein negativer Test-, Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich, wenn Ihr die Gastronomie betreten wollt.
- Es muss eine Maske getragen werden, solange der Sitzplatz nicht eingenommen wurde und das Abstandsgebot eingehalten werden kann.
20.07.2021: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (22.06.2021):
Seit dem 21.06.2021 gelten nun sogar die Regelungen für den Inzidenzbereich "unter 10". Das bedeutet für den Sport nichts Neues, weil dort bereits alles möglich war. Dahingegen verändert sich der Rahmen, möglich sind
- private Zusammenkünfte - vor und nach dem Sport - drinnen bis maximal 25 Personen (mit Mund-Nasen-Bedeckung oder Abstand)
- private Zusammenkünfte - vor und nach dem Sport - draußen bis maximal 50 Personen (hier sogar ohne Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandspflicht)
- das Getränk oder das Grillen nach dem Sport
- Für unsere Vereinsgastro gilt: Keine Mund-Nasen-Bedeckung, keine Abstandspflicht, aber weiterhin nur getestet (oder genesen oder durchgeimpft) Zugang. Dies ist bei Zutritt nachzuweisen.
Bitte beachtet, dass Zusammenkünfte in der Halle nach den Regelungen des Betreibers noch nicht möglich sind. In der Halle sind nur die Umkleiden und Duschen nutzbar.
Hier noch der offizielle Stufenplan des Landes Niedersachsen (aktuell Stufe 0: "Geringes Infektionsgeschehen") sowie das aktuelle Hygienekonzept des TSV Meine:
18.06.2021: Stufenplan des Landes Niedersachsen
21.06.2021: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (09.06.2021):
Die Inzidenzzahlen für den Landkreis Gifhorn haben sich stabilisiert und sind seit Ende Mai unter 35 (vgl. https://www.rki.de/inzidenzen). Damit sind weitreichende Lockerungen bereits in Kraft getreten.
- Testungen sind nicht mehr nötig
- Duschen und Umkleidekabinen sind wieder nutzbar
- Zuschauer sind mit Hygienekonzept wieder erlaubt
- Abstandsgebot und Maskenpflicht gelten weiterhin auf dem Weg zum Sport und für Zuschauer
Hier noch das aktuelle Hygienekonzept des TSV Meine und ein Merkblatt des Landkreises, in dem die jeweils geltenden Regeln veranschaulicht werden.
06.06.2021: Allgemeines Hygienekonzept
31.05.2021: Merkblatt Sport vom Landkreis
UPDATE (30.05.2021):
Montag, 24.05.2021 |
Dienstag, 25.05.2021 |
Mittwoch, 26.05.2021 |
Donnerstag, 27.05.2021 |
Freitag, 28.05.2021 |
Samstag, 29.05.2021 |
Sonntag, 30.05.2021 |
---|---|---|---|---|---|---|
76,5 | 74,8 | 52,1 | 41,9 | 40,2 | 36,8 | 30,0 |
(Quelle: https://www.rki.de/inzidenzen, Stand: 30.05.2021)
Die Inzidenzzahl des Landkreises Gifhorn fällt - wie nahezu überall im Bundesgebiet. Damit ist absehbar, dass kommende Woche die Stufe "unter 50" erreicht wird, welche wieder mit einigen Lockerungen einhergeht. Wir informieren dazu dann an dieser Stelle.
Es gibt jedoch schon neue Nachrichten für die Nutzung der PMG-Sporthalle. Diese ist ab dem 1. Juni wieder für den Breitensport geöffnet, wobei sich jedoch an die aktuell geltenden Corona-Regelungen gehalten werden muss. Diese sehen derzeit lediglich Individualsport vor.
UPDATE (19.05.2021):
Heutiger Inzidenzwert im Landkreis: 91,8 (Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/, Stand 19.05.2021)
In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des Landkreises heißt es:
Dabei werden Sonn- und Feiertage ausgenommen, jedoch wird die Zählung durch diese Tage nicht unterbrochen. Seit Freitag, 14.05.2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Gifhorn konstant unter 100. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 91,8 am Mittwoch, 19.05.2021, ist nun der vorgegebene 5-Tages-Zeitraum erfüllt und ab dem übernächsten Werktag, in diesem Fall, Freitag, 21.05.2021, tritt automatisch die Niedersächsische Corona-Verordnung wieder in Kraft und die Bundesnotbremse außer Kraft.
Zum Thema Sport heißt es dort weiter:
Sport ist auch drinnen, beispielsweise in Fitnessstudios oder Kletterhallen, für Erwachsene wieder möglich. Die Betreiber müssen dafür entsprechende Hygienekonzepte vorhalten und Duschen sowie Umkleiden bleiben geschlossen. Es bleibt bei den Kontaktbeschränkungen, die im privaten Rahmen gelten.
Sport im Freien auf Sportanlagen ist weiterhin möglich. Duschen und Umkleiden bleiben auch hier geschlossen. Bei Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 18 Jahre ist die Gruppengröße auf maximal 30 Personen begrenzt. Bei sonstigen kontaktfreien Sportangeboten für Erwachsene müssen mindestens zwei Meter Abstand zwischen jedem Teilnehmer oder 10 Quadratmeter pro Person möglich sein. Vorab müssen volljährige Personen sowie alle Betreuer und Trainer einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Testpflicht bei Sportreibenden entfällt bei geimpften und genesenen Personen, die einen Nachweis vorlegen müssen.
Schwimmbäder bleiben für die private Nutzung vorerst geschlossen. Jedoch werden Gruppenangebote wieder möglich. Schwimmkurse oder Reha-Kurse können in Abhängigkeit vom Hygienekonzept mit bis zu 20 Personen durchgeführt werden.
Hier noch das aktuelle Hygiene- und Testkonzept vom TSV Meine:
21.05.2021: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (18.05.2021):
Dienstag, 11.05.2021 |
Mittwoch, 12.05.2021 |
Donnerstag, 13.05.2021 |
Freitag, 14.05.2021 |
Samstag, 15.05.2021 |
Sonntag, 16.05.2021 |
Montag, 17.05.2021 |
Dienstag, 18.05.2021 |
---|---|---|---|---|---|---|---|
115,0 | 96,3 | 101,4 | 84,4 | 95,7 | 92,9 | 89,5 | 86,1 |
(Quelle: https://www.rki.de/inzidenzen, Stand: 18.05.2021)
Der obigen Tabelle sind die aktuellen Inzidenzzahlen für den Landkreis zu entnehmen. Da für die Aufhebung der Notbremsen-Regelungen muss der Inzidenzwert an fünf Werkstagen unter 100 liegen. Diese Rechnung beginnt am 14. Mai. Damit ist heute Tag 4. Wenn morgen die Inzidenz auuch noch unter 100 liegt, so wird es am Donnerstag eine Erklärung des Landkreises geben, der für Freitag die Aufhebung der Notbremse verkündet.
Zum Thema Testen folgende Informationen:
- Auch wenn Gemeinschaftssport nur im eigenen Haushalt ausgeübt wird, muss ein Corona-Test durchgeführt werden und ein negatives Ergebnis vorzeigbar sein.
- Es geht nicht, den Test zu Hause durchzuführen. Der Test muss in einem offiziellen Testzentrum durchgeführt werden oder unter Aufsicht eines Verantwortlichen vor Ort durchgeführt werden.
- Wenn es keinen Verantwortlichen vor Ort gibt (etwa beim Tennis), so genügt ein Eintrag in die Anwesenheitslisten mit Unterschrift, nachdem vor Ort vor Augen des Spielpartners getestet wurde.
- Im Erwachsenen Mannschaftssport (etwa beim Fußball) ist ein Verantwortlicher pro Training zu bestimmen.
- Eine Vorlage für eine Anwesenheitsliste kann man hier herunterladen.
Ein Merkblatt Sport vom Landkreis Gifhorn ist hier zu finden:
10.05.2021: Merkblatt Sport Landkreis Gifhorn
UPDATE (10.05.2021):
Dienstag, 04.05.2021 |
Mittwoch, 05.05.2021 |
Donnerstag, 06.05.2021 |
Freitag, 07.05.2021 |
Samstag, 08.05.2021 |
Sonntag, 09.05.2021 |
Montag, 10.05.2021 |
---|---|---|---|---|---|---|
81,0 | 92,9 | 95,2 | 99,7 | 113,3 | 109,9 | 113,3 |
(Quelle: https://www.rki.de/inzidenzen, Stand: 10.05.2021)
Nachdem zwischenzeitig Lockerungen in Aussicht waren, weist der Landkreis nun im Schnitt der letzten drei Tage einen Inizidenzwert von über 100 auf. Damit gilt ab kommenden Mittwoch (12.05.2021) gemäß Bundes-Infektionsschutzgesetz die Bundesnotbremse.
Folgende Regelungen gelten ab dem 12.05.2021:
- nur Individualsport: alleine, zu zweit oder mit Mitglieder des eigenen Hausstandes
- Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) in freien Gruppen bis maximal 5 Kids als kontaktfreier Sport.
- nur draußen!
Aufgehoben werden diese Regelungen, sobald die Bundesnotbremse aufgehoben wird. Dies ist der Fall, wenn der Inzidenzwert des Landkreis an fünf Tagen (ohne Sonn- und Feiertage) unter 100 liegt. Bis dahin müssen alle bereits entwickelten Trainingspläne ruhen.
Hier noch die aktuelle Version des Hygienekonzepts des TSV Meine:
11.05.2021: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (07.05.2021):
Zunächst wieder eine Übersicht über die Inzidenzwerte der vergangenen Tage im Landkreis Gifhorn:
Samstag, 01.05.2021 |
Sonntag, 02.05.2021 |
Montag, 03.05.2021 |
Dienstag, 04.05.2021 |
Mittwoch, 05.05.2021 |
Donnerstag, 06.05.2021 |
Freitag, 07.05.2021 |
---|---|---|---|---|---|---|
86 | 80 | 79 | 81 | 93 | 95 | 100 |
(Quelle: https://www.rki.de/inzidenzen, Stand: 07.05.2021)
Das Land Niedersachsen hat einen Lockerungsplan ab Montag, dem 10. Mai, angekündigt. Eine Zusammenfassung gibt es hier: https://www.stk.niedersachsen.de/. Der konkrete Lockerungsplan kann hier heruntergeladen werden.
UPDATE (28.04.2021):
Nun ist von Seiten des Landkreis geklärt, wie es weiter geht. Zunächst wieder eine Übersicht über die kürzlichen Inzidenzwerte des Landkreis Gifhorn:
Donnerstag, 22.04.2021 |
Freitag, 23.04.2021 |
Samstag, 24.04.2021 |
Sonntag, 25.04.2021 |
Montag, |
Dienstag, 27.04.2021 |
Mittwoch, 28.04.2021 |
---|---|---|---|---|---|---|
87 | 90 | 75 | 71 | 93 | 92 | 84 |
(Quelle: https://www.rki.de/inzidenzen, Stand: 28.04.2021)
Da wir uns im Landkreis aktuell unter einem Inzidenzwert von 100 bewegen, ist Sport ab sofort unter den folgenden Bedingungen wieder erlaubt:
- Personen des eigenen Hausstandes mit höchstens zwei Personen eines anderen Hausstandes (innen und aussen).
- Darüber hinaus sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel, ausgenommen Schwimmbäder und ähnliche Anlagen, zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen zulässig.
- Bei diesen Regelungen ist das Abstandsgebot und die Maskenpflicht aufgehoben, d.h. der Sport darf mit Kontakt erfolgen.
- Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen.
Das ganze ist hier in der aktuellen Fassung des Hygiene-Konzepts des TSV noch einmal nachzulesen. Dazu gibt das ebenfalls verlinkte Schaubild von des Landes Niedersachsens eine Idee davon, was passiert, wenn der Inzidenzwert wieder über 100 steigt. In diesem Fall wird eine Allgemeinverfügung des Landkreis verfasst, und wir werden auf ein Neues die Veränderungen kommunizieren.
27.04.2021: Allgemeines Hygienekonzept
UPDATE (24.04.2021):
Der Beschluss zur Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes durch den Bundestag unter der Woche hat einige Folgen auch für unser Vereinsleben und etwaige Öffnungsperspektiven. Offiziell tritt es ab heute in Kraft.
Zwar hat der Landkreis den Status "Hochinzidenzkommune" nun aufgehoben. Die Kreisverwaltung wird sich in diesen Tagen intensiv mit der neuen Fassung des Gesetzes auseinandersetzen und dann zu Beginn der kommenden Woche entsprechende Regelungen als Pressemitteilung veröffentlichen (vgl. Neue Maßnahmen im Landkreis Gifhorn aufgrund geänderter Corona-Verordnung und Bundesinfektionsschutzgesetz). Die konkreten Maßnahmen der neuen Fassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes werden wir dann hier kommunizieren.
Dieses sieht u.a. vor, dass von nun an die Inzidenzwerte vom Robert-Koch-Institut (RKI) die relevanten sind. Diese tagtäglichen Inzidenzwerte pro Landkreis werden vom Land Niedersachsen weiterhin hier veröffentlicht. An dieser Stelle ist eine kleine Übersicht über den Verlauf des Inzidenzwertes im Landkreis Gifhorn für die letzten Tage gegeben:
Sonntag, 18.04.2021 |
Montag, 19.04.2021 |
Dienstag, 20.04.2021 |
Mittwoch, 21.04.2021 |
Donnerstag, 22.04.2021 |
Freitag, 23.04.2021 |
Samstag, 24.04.2021 |
---|---|---|---|---|---|---|
81 | 123 | 126 | 107 | 87 | 90 | 75 |
(Quelle: RKI https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html;jsessionid=1F147B338AEDE0CEA2992EC2707FFEB0.internet112?nn=13490888, Stand: 24.04.2021)
MITTEILUNG (19.04.2021):
Liebe Mitglieder,
seit den Einschränkungen im November vergangenen Jahres ist ein normaler Vereinssport nicht möglich. Dadurch entfallen für den Verein einige Kosten, wie zum Beispiel ein Teil der Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter und Übungsleiterinnen. Um diese Einsparungen auch an die Mitglieder weiterzugeben, hat der TSV Meine im ersten Quartal 2021 die eingezogenen Beiträge um 20 Prozent reduziert. Für das zweite Quartal 2021 sind in den Sparten, in denen kein (Online-)Training angeboten werden konnte, keine Spartenbeiträge eingezogen worden. Das betrifft damit die Sparten Judo, Schwimmen und Tanzen. Grundsätzlich sei aber noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Verein laufende Kosten hat, die durch die regulären Mitgliedsbeiträge gedeckt werden müssen.
An dieser Stelle wollen wir als Vorstand unseren Mitgliedern für die Treue und Verbundenheit zum TSV Meine danken. Anders als in anderen Vereinen, haben wir keine überproportionalen Kündigungen im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen.
Mit sportlichen Grüßen
Wolfgang Geister
UPDATE (29.03.2021):
Weiterhin ist der Landkreis Gifhorn als Hochinzidenzkommune eingestuft (vgl. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/), die im Update vom 24. März verlinkte Allgmeinverordnung des Landkreises gilt also nach wie vor. Das heißt, die bekannten Maßnahmen der "Notbremse" bleiben bestehen. Die Sporthallen in Meine bleiben geschlossen.
Die neue Woche beginnt jedoch mit einer Aktualisierung der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Demzufolge gibt es eine leichte Lockerung für den Individualsport, sobald die Einstufung als Hochinzidenzkommune aufgehoben wird: Erlaubt ist es dann, Sport mit maximal zwei Personen eines anderen Hausstandes ohne Kontaktbeschränkungen auszuüben. Das bedeutet, dass höchstens vier Personen gemeinsam Sport machen dürfen, sofern je zwei Personen zu einem Hausstand gehören.
Hier die aktuelle Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
Niedersächsische Corona-Verordnung (29.03.2021)
UPDATE (24.03.2021):
An den vergangenen vier Tagen lag die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Gifhorn jeweils über 100, wie der folgenden Inzidenz-Tabelle zu entnehmen ist.
Donnerstag 18.03.2021 |
Freitag 19.03.2021 |
Samstag 20.03.2021 |
Sonntag 21.03.2021 |
Montag 22.03.2021 |
Dienstag 23.03.2021 |
Mittwoch 24.03.2021 |
---|---|---|---|---|---|---|
77,0 | 87,2 | 99,7 | 102,5 | 102,5 | 101,4 | 107,6 |
(Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/, Stand: 24.03.2021)
Daher tritt nun die s. g. "Notbremse" in Kraft. Der Landkreis hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Landkreis Gifhorn zu einer Hochinzidenzkommune erklärt (Link zum PDF). Das bedeutet nun mit sofortiger Wirkung die Rückkehr zu den Lockdown-Maßnahmen von vor dem 8. März:
- Sport mit maximal zwei Personen aus zwei Haushalten oder mit Personen des eigenen Hausstands.
- Außensport für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren ist wieder einzustellen.
- Alle Einrichtungen (Sportplätze, Vereinsheime, Sporthallen) bleiben für den Breitensport im Kreis Gifhorn geschlossen.
- Ausnahme bleibt der "Bewegungsparcours", wenn auch wieder in eingeschränkter Form.
UPDATE (15.03.2021):
Es zeichnet sich eine dritte Welle ab. Daher wird es in den kommenden Tagen unwahrscheinlich, die für die Lockerungen benötigten Inzidenzen zu erreichen.
Zur Erinnerung:
- Für die Rückkehr in Richtung Mannschaftssport für Erwachsene ist eine Inzidenz von unter 35 notwendig. Dann können aus 3 Haushalten bis zu 10 Personen gemeinsam mit Kontakt Sport machen.
- Ab einer Inzidenz von 100 wird die s. g. Notbremse gezogen und sämtliche Lockerungsmaßnahmen werden zurückgenommen. Dazu muss die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen. Es gelten dann wieder die aus den Lockdown Monaten bekannte Regel: 2 Haushalte und 2 Personen ohne Kontakt.
Zusammenfassend bleibt zu konsternieren, dass es beim aktuellen Trend keine wirklichen Öffnungsperspektiven unter den jetzigen Regelungen gibt. Die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Gifhorn liegt heute bei 51,0. Die aktuellen und relevanten Inzidenzwerte können weiterhin hier eingesehen werden.
An dieser Stelle sei noch auf das vom Niedersächsischen Fußballverband (NFV) verfasste Schaubild verwiesen, das in der Form auch für alle anderen Sportarten gilt. Es kann hier heruntergeladen werden:
Öffnungsschritte Niedersachsen NFV
UPDATE (07.03.2021):
Nachdem am Mittwoch auf einer Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) ein Stufenplan zu Lockerungen der Corona-Maßnahmen erarbeitet und vorgestellt wurde, hat nun die niedersächsische Landesregierung gewisse Anpassungen vorgenommen und entsprechende Maßnahmen legitimisiert. Diese sind hier zu finden.
Was ist nun möglich? Für Kinder bis zu 14 Jahren kann unter freiem Himmel wieder in einer festen Gruppe von bis zu 20 Kindern Jugendtraining (auch Mannschaftssport) durchgeführt werden. Das gilt in der Form für alle anderen jedoch nicht, hier ist es maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet, miteinander Sport zu machen. Weiterhin gilt für Teilnehmer des Vereinstrainings eine Dokumentationspflicht zur Erleichterung der Kontaktnachverfolgung.
Die Lockerungsschritte sind an der 7-Tage-Inzidenz geknüpft. Im Landkreis Gifhorn liegt der Wert aktuell über 35 (hier kann die jeweils aktuelle Zahl eingesehen werden). Anders als unter der Woche durch die MPK mitgeteilt gilt in Niedersachsen weiterhin die niedrigere Grenze eines Inzidenzwertes von 35.
Die aktualisierte Version des Hygienekonzepts des TSV Meine kann hier heruntergeladen werden:
08.03.2021: Allgemeines Hygienekonzept
