Tennis

Tennis im TSV Meine 09 e.V.

Tennis

Spartenordnung Tennis

Die Spartenordnung regelt die organisatorischen Grundlagen der Tennissparte im TSV Meine 09 e.V.

Tennis beim TSV Meine 09 e.V.

Die Spartenordnung der Tennissparte ergänzt die Vereinssatzung des TSV Meine 09 e.V. für den Bereich Tennis. Sie beschreibt die Mitgliedschaft in der Sparte, die Aufgaben der Spartenleitung, die Gebührenordnung sowie Hinweise zum Spielbetrieb und zur Platzpflege.

Grundlage für die Mitgliedschaft in der Tennissparte ist die Mitgliedschaft im TSV Meine 09 e.V. Die Aufnahme in die Sparte ist jederzeit möglich. Kündigungen müssen schriftlich beim Spartenvorstand oder in der TSV-Geschäftsstelle eingehen.

Kurzüberblick

  • Stand 11. März 2019
  • Spartenleitung Die Leitung besteht mindestens aus Spartenleitung und stellvertretender Spartenleitung. Weitere Funktionen können bei Bedarf besetzt werden.
  • Spartenversammlung Mindestens einmal pro Jahr ist eine Spartenversammlung einzuberufen.
  • Gastspieler Gastspieler können von Spartenmitgliedern eingeladen werden. Die Gebühr beträgt 5,00 Euro pro Stunde und Gastspieler.
  • Arbeitsstunden Mitglieder vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr leisten 3 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr oder zahlen 15,00 Euro je nicht geleisteter Stunde.
  • Platzpflege Die Spiel- und Platzpflegeordnung ist als eigenes Dokument geregelt und ergänzt die Spartenordnung.

Spartenbeiträge

  • Familien 6,50 Euro monatlich
  • Erwachsene 3,50 Euro monatlich
  • Kinder und Jugendliche 2,50 Euro monatlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Ermäßigte Beiträge 2,50 Euro monatlich für Schüler ab 18 Jahren, Studierende, Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Auszubildende mit entsprechendem Nachweis

Download

Die vollständige Spartenordnung der Tennissparte als PDF.